Geschniegelt und gebügelt \(auch: gestriegelt\)

Geschniegelt und gebügelt \(auch: gestriegelt\)
Geschniegelt und gebügelt (auch: gestriegelt)
 
Das umgangssprachliche Verb »schniegeln« wird oft abwertend und meist in Bezug auf männliche Personen gebraucht in der Bedeutung »sich mit übertriebener Sorgfalt kleiden, frisieren«. Die Zwillingsformel »geschniegelt und gebügelt« ist umgangssprachlich-scherzhaft im Sinne von »sehr herausgeputzt« gebräuchlich: Er saß geschniegelt und gebügelt in der Rezeption und wartete auf sie.

Universal-Lexikon. 2012.

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